Behördenschriftwechsel

Pionierarbeit ist nicht immer einfach. Ich möchte Ihnen nicht verheimlichen, daß die NDGK gegenwärtig immer noch nicht von allen Krankenkassen anerkannt wird. So ist ein Wechsel in unsere Kasse manchmal auch mit einigen Schwierigkeiten verbunden.

Hier finden Sie unsere Bemühungen, die bestehenden Mißstände im Gesundheitswesen zu verändern. Nicht alle Bundesstellen sind für eine Verbesserung offen. Auch scheint nicht jeder Mensch ein Interesse an einer guten Volksgesundheit zu haben.

Diese Schriftwechsel zeigen Ihnen wo wir stehen. Es wird Ihnen zudem wertvolles Wissen vermittelt und Sie erkennen, auf welche Art das bestehende System sich selbst schützt. Kaum jemand möchte Verantwortung übernehmen oder er schiebt diese Verantwortung an einen Anderen weiter. Dabei hat niemand etwas zu befürchten! Die Krankenkassen sind letztendlich diejenigen, die selbst entscheiden können, ob sie jemanden aus ihrer Kasse entlassen. Jede Behauptung, daß das Gesetz einen Wechsel in unser Kasse nicht erlauben würde, ist nicht zutreffend. Die Mitarbeiter der Kassen können dies selbst entscheiden. Bei vielen Kassen ist es der Fall, daß einige Mitglieder entlassen wurden und andere wiederum nicht. Es scheint rein willkürlich festgelegt zu werden. Eine einheitliche Verfahrensweise bei der Entlassung in die NDGK scheint es bisher offensichtlich nicht zu geben.
Demnächst werden einige Gerichtsverfahren stattfinden, die hoffentlich Klarheit und eine einheitliche Regelung schaffen können.

Viel Spaß beim Lesen