Fragen und Antworten
- Ist die NDGK eine tatsächliche anerkannte Alternative zu einer Krankenkasse?
- Warum untersagt die BaFin Herrn Peter Fitzek das Betreiben des Versicherungsgeschäfts?
- Wie genau kann ich etwas über Ihr Leistungsspektrum erfahren?
- Was geschieht, wenn ich krank werde?
- Kann ich zu jedem Arzt oder Heilpraktiker gehen?
- Kann ich die NDGK wieder kündigen?
- Was passiert mit dem Beitrag wenn ein Mitglied älter wird?
- Kann ich mich selbst mit einer Tätigkeit für die NDGK einbringen?
- Kann Jeder Mitglied in der NeuDeutschen Gesundheitskasse werden?
- Kann jemand, der angestellt ist und nebenbei ein selbstständiges Gewerbe betreibt, zur NDGK?
- Wie ist in der NDGK die stationäre Absicherung geregelt und wie verhält es sich mit einer Not- und Unfallversorgung?
- Was hat es mit der GOÄ und der GOZ auf sich?
- Könnte es Schwierigkeiten beim Wechseln in die NDGK geben?
- Was geschieht mit meinen Beiträgen, wenn ich doch einmal oder mehrmals den Arzt in Anspruch nehme?
- Wie verhält sich das mit der Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)?
- Was hat es mit der Rechtszugehörigkeit zu NeuDeutschland auf sich?
Fragen und Antworten
- Ist die NDGK eine tatsächliche anerkannte Alternative zu einer Krankenkasse?
Die "NeuDeutsche Gesundheitskasse" ist eine Unterstützungskasse. Sie gewährt ihren Mitgliedern Sach- und Unterstützungsleistungen. Damit ist nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit die Pflicht zum Bestehen einer Absicherung im Falle von Krankheit gegeben und die nachrangige Versicherungspflicht greift nicht mehr.
Die BaFin und die Gerichte der Bundesrepublik haben in dem Punkt eine andere Auffassung. Sie vertreten die Auffassung, daß die Mitgliedschaft in einer Unterstützungskasse nicht von der Pflicht zur Versicherung entbindet, da eine "normale" Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch gewährt. Jedes Mitglied einer "normalen" Unterstützungskasse ist also selbst in der Verantwortung zu entscheiden, wie es sich verhalten möchte.
Eine Möglichkeit der Verfolgung von Nichtversicherten, die aus ihrer Kasse entlassen wurden und die eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfalle" haben, ist meiner Kenntnis nach nicht gesetzlich geregelt und nicht möglich, auch aus dem Gesichtspunkt heraus, daß die Kasse selbst das Recht hat zu entscheiden, ob sie in dem Nachfolger diese "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" erkennt.
Die NeuDeutsche Gesundheitskasse ist eine Besonderheit. Durch die besonderen Möglichkeiten von NeuDeutschland besteht ein bedingter Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem NeuDeutschen Schiedsgericht oder einem NeuDeutschen Einzelrichter. Damit hat jedes Mitglied der NDGK echte Ansprüche im Sinne des § 194 BGB. Die Bedingtheit des Rechtsanspruchs drückt sich durch die Tatsache aus, daß alle Streitigkeiten nur von einem NeuDeutschen Gericht oder Einzelrichter verhandelt werden können und nicht vor einem bundesrepublikanischen Gericht. - Warum untersagt die BaFin Herrn Peter Fitzek das Betreiben des Versicherungsgeschäfts?
Die BaFin wurde auf den Plan gerufen, als wir mehrfach eine Begutachtung der NDGK vom Gesundheitsministerium als auch vom Spitzenverband der gesetzlichen Kassen forderten. Das Gesundheitsministerium als auch der Spitzenverband erklärten sich unzuständig. Plötzlich meldete sich ein Jahr nach dem letzten Schriftwechsel die BaFin wieder. Sie behauptete eine Zuständigkeit und trat mit uns in die gewünschte Wechselwirkung. Dabei wurden uns unerlaubte Versicherungsgeschäfte unterstellt, die es abzustellen galt.
Der Sachbearbeiter der BaFin analysierte unsere Internetseiten, unsere Vertragsausgestaltung usw. und durch Informationsaustausch und eine neue Ausgestaltung der Verträge wurde dafür gesorgt, daß aufgrund dieser neuen Vertragsausgestaltung der NDGK nun eine Zuständigkeit der BaFin ausgeschlossen wurde. Gleichzeitig wurde der Grundstein für eine mögliche Anerkennung von allen Kassen gelegt. In dieser veröffentlichten Verfügung der BaFin wurde uns ermöglicht, die alten Verträge (behauptete unerlaubte Versicherungsgeschäfte) bis spätestens August diesen Jahres zu kündigen und gleichzeitig allen Mitgliedern die neue Vertragsausgestaltung anzubieten.
Wir sind nun durch die Wechselwirkung mit der BaFin eine aufsichtsfrei tätige Unterstützungskasse geworden, die schriftlich verbindlich bestätigt bekommen hat, daß unsere derzeitige Vertragsausgestaltung nicht zur Aufsicht durch die BaFin führt, also eine Unzuständigkeit vom bundesrepublikanischen System gegeben ist.
(Siehe -> Schriftwechsel mit der BaFin vom 9.2.2011) - Wie genau kann ich etwas über Ihr Leistungsspektrum erfahren?
Wir bieten Unterstützungsleistungen im Falle von Krankheiten für Leistungen, die auch eine "normale" Krankenkasse gewährt und gehen in einigen Bereichen erheblich darüber hinaus. Einschränkungen finden Sie in unserem Antrag. Wir wollen alternative Heilverfahren und auch die moderne Medizin fördern. So können Sie bei einer Gesundheitsstörung zum Heilpraktiker gehen und auch zu anderen ausgewählten Unterstützern Ihrer Gesundheit. Gleichzeitig schränken wir "überholte" Verfahren, die dem Mitglied nur Schaden zufügen würden, ein.
- Was geschieht, wenn ich krank werde?
Sie gehen zum Arzt oder Heilpraktiker wie sonst auch. Die Rechnung reichen Sie bei uns ein. Wir gewähren Ihnen Unterstützungsleistungen.
- Kann ich zu jedem Arzt oder Heilpraktiker gehen?
Grundsätzlich ja, aber wir haben für die Zukunft angedacht, Ihnen eine Liste von Ärzten, Heilpraktikern usw. mitzugeben, zu denen Sie vorzugsweise gehen sollten. Diese Ärzte arbeiten mit uns zusammen und wir haben sie nach ihren ganzheitlichen Fähigkeiten ausgesucht. Sie haben ein wirkliches Interesse an Ihrer Gesundheit und nicht in erster Linie an Ihrem Geldbeutel. Zudem bemühen sie sich darum, Ihnen natürliche, gesundheitsfördernde und wenn möglich nebenwirkungsfreie Heilverfahren und Medikamente anzuraten und /oder zu verschreiben.
- Kann ich die NDGK wieder kündigen?
Selbstverständlich können Sie mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jederzeit kündigen.
- Was passiert mit dem Beitrag wenn ein Mitglied älter wird?
Bei der NDGK bleibt der Beitrag gleich. Wir gehen davon aus, daß bei einem ganzheitlich entwickelten Bewusstsein Gesundheit auch im hohen Alter möglich ist.
- Kann ich mich selbst mit einer Tätigkeit für die NDGK einbringen?
Selbstverständlich können Sie das. Sie können nach erfolgter Ausbildung und Fähigkeit die Gesundheitsseminare abhalten, Sie können sich mit Ihren Tätigkeiten gemeinwohlorientiert einbringen und anderes mehr.
- Kann Jeder Mitglied in der NeuDeutschen Gesundheitskasse werden?
Wer selbstständig, als Freiberufler, oder als Beamter tätig ist, kann bei uns Mitglied werden.
Angestellte, die ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben, können sich ebenfalls bei uns absichern. Mit der Fertigstellung der Neudeutschen Rentenkasse können wir auch jenen eine Alternative bieten, die in der Gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.
Zudem unterscheiden sich im individuellen Fall die Aufnahmemodalitäten. Bei bewußten und gesunden Menschen ist eine Aufnahme relativ einfach. Menschen mit bestehenden Krankheiten, oder schwerer Krankengeschichte wird vor ihrer Aufnahme in die NDGK die Möglichkeit gegeben, für nur 39,- Euro an unserem Gesundheitsseminar „Die Macht der Gedanken - Teil 1“ teilzunehmen. Diesen Betrag erhalten Sie zurück, wenn Sie durch Arbeit an sich selbst Ihre Gesundheit wiederhergestellt haben und aufgenommen wurden. - Kann jemand, der angestellt ist und nebenbei ein selbstständiges Gewerbe betreibt, zur NDGK?
Nein.
Der Hauptverdienst ist das Angestelltenverhältnis und Angestellte, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sichert die NDGK derzeit noch nicht ab.
- Wie ist in der NDGK die stationäre Absicherung geregelt und wie verhält es sich mit einer Not- und Unfallversorgung?
Dann werden Sie not- oder unfallversorgt und/oder stationär behandelt.
Die NeuDeutsche Gesundheitskasse als Unterstützungskasse gewährt Ihnen auch hier Unterstützungsleistungen. - Was hat es mit der GOÄ und der GOZ auf sich?
Die GebührenOrdnung für Ärzte und die GebührenOrdnung für Zahnärzte schreibt die Kosten der Leistungen der Ärzte und Zahnärzte in der Rechnungslegung vor. In ihr sind alle möglichen Leistungen aufgelistet und diese werden dann nach den verschiedenen Sätzen in der Rechnung kalkuliert.
Eine private Krankenkasse erstattet mindestens bis zum 2,3fachen Satz (Regelhöchstsatz) nach GOÄ, oftmals auch bis zum 3,5fachen Höchstsatz, welcher vom Arzt bei schwierigeren oder zeitaufwenigeren Leistungen berechnet wird.
Wir lassen unseren Mitgliedern die Wahl. Wir erstatten üblicherweise bis zum 2,3fachen Regelhöchstsatz. Wer die Schulmedizin selten nutzt, kann sich bei uns zum 1,7fachen Satz absichern lassen, dadurch ist der Beitrag geringer. Eventuelle Differenzen bei einer Rechnung nach einer komplizierteren Leistung vom Arzt oder Zahnarzt müssen dann selbst übernommen werden. - Könnte es Schwierigkeiten beim Wechseln in die NDGK geben?
Ihre Krankenversicherung wird Sie auffordern nachzuweisen, daß Sie an anderer Stelle versichert oder abgesichert sind. Die Mitgliedsbescheinigung, die Sie von uns erhalten, wird dann von Ihrer Krankenversicherung geprüft und sie entscheidet, ob Sie entlassen werden oder uns nur zusätzlich wählen können.
- Was geschieht mit meinen Beiträgen, wenn ich doch einmal oder mehrmals den Arzt in Anspruch nehme?
Ihr Beitrag bleibt konstant, selbst wenn Sie einige Male die NDGK in Anspruch nehmen. Wir haben bisher noch bei keinem Mitglied den Beitrag erhöhen müssen. Das entbindet Sie jedoch nicht von Ihrer Eigenverantwortung, die auch der Gesetzgeber verlangt.
- Wie verhält sich das mit der Selbstbeteiligung (Selbstbehalt)?
Wie hoch Ihre Selbstbeteiligung ist, entscheiden Sie. Die Selbstbeteiligung wirkt sich mindernd auf den Mitgliedsbeitrag aus. Bis zu 5000 Euro an jährlicher Selbstbeteiligung sind möglich. Die Selbstbeteiligung gilt pro Kalenderjahr.
- Was hat es mit der Rechtszugehörigkeit zu NeuDeutschland auf sich?
Die in der Schlußerklärung des NDGK-Antrags erwähnte Rechtszugehörigkeit zu NeuDeutschland bewirkt nicht automatisch, daß Mitglieder der NDGK ausschließlich der NeuDeutschen Rechtsordnung unterstehen. Sie haben nach wie vor die Wahl die BRD-Gerichtsbarkeit zu nutzen – können aber auch die NeuDeutsche nutzen!
NeuDeutschland möchte jetzt und in der Zukunft eine Alternative zum bestehenden System bieten. Sollte das BRD-System eines Tages seine Tätigkeit niederlegen oder Sie sich entscheiden, sich bei der BRD abzumelden – dann unterstehen Sie als Mitglied NeuDeutschlands auch unserer Rechtssprechung, da nur sehr wenige im rechtsfreien Raum existieren können.