Leistungskatalog

Gemäß Vorgaben des SGB V müssen alle Krankenkassen einen Leistungskatalog vorweisen.
Wir sind keine Krankenkasse oder Krankenversicherung, sondern eine Unterstützungskasse.
Bei uns wird die Ermittlung von Beitrag und Leistungen auf folgende Art gelöst:

Da wir die Höhe der Beiträge für die Gewährung unserer Unterstützungsleistungen in vielen Fällen an die Beiträge der Krankenversicherungen anlehnen (Krankenkassenbeitrag der bisherigen Krankenkasse minus 20%, unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsgrenze), entlehnen wir auch die Leistungskataloge der Krankenkassen in jedem Einzelfall. Alle Leistungskataloge der Krankenkassen werden dann in etwa übernommen (Einschränkungen finden sich im Mitgliedsantrag), ohne daß wir jedoch erstinstanzlich einen Rechtsanspruch vor einem bundesrepublikanischen Gericht gewähren.

Wenn der Antragsteller keine Versicherung hat, kann er von einem Makler ein Angebot einholen oder ein ganz individuelles Angebot durch uns erstellen lassen.

Neben den üblichen Tarifen bieten wir auch eine Absicherung mit 5000,-- Euro Selbstbeteiligung pro Jahr an.

Die NDGK gewährt jedem Mitglied den Besuch bei geprüften und zugelassenen Heilpraktikern,  bei Osteopathen und anderen Gesundheitsfürsorgern und auch bei von uns geprüften Geistheilern. Unsere Mitglieder können, so oft sie es wünschen, kostenfrei an unseren Gesundheitsschulungen teilnehmen. Die erste Teilnahme senkt den Grundbeitrag um 5%.